Fluggastrechte - Was sollten Sie wissen?
Eingeschränkte Mobilität
Personen mit Behinderungen und Fluggäste mit
eingeschränkter Mobilität sind gegen
Diskriminierungen geschützt und haben ab 26. Juli 2008 – unter bestimmten Bedingungen – in allen
Flughäfen der EU Anspruch auf geeignete Unterstützungsleistungen.
Identität der
Fluggesellschaft
Sie müssen im Voraus informiert werden, welche
Gesellschaft Ihren Flug durchführt. Die als unsicher eingestuften Gesellschaften erhalten in der EU eine Betriebsuntersagung oder unterliegen Beschränkungen.
Eine Liste dieser Fluggesellschaften finden Sie
unter http://air-ban.europa.eu.
Haftung
Fluggesellschaften können haftbar gemacht werden
für Schäden infolge von Verspätungen (bis zu einer
Höhe von ± 4800 €), für die Beschädigung oder den
Verlust von Gepäckstücken (bis zu einer Höhe von
± 1200 €) und für Verletzung oder Tod bei Unfällen.
Die Fluggesellschaften haften jedoch nicht, wenn sie
alle geeigneten Maßnahmen ergriffen haben, um
Schäden abzuwenden oder wenn es nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
Pauschalreisen
Veranstalter von Pauschalreisen müssen exakte
Angaben über den gebuchten Urlaub erteilen,
vertragliche Verpflichtungen erfüllen und Fluggäste im
Falle der Insolvenz des Unternehmens schützen.
Nichtbeförderung
Sie können eine Ausgleichsleistung zwischen 125 € und 600 € beanspruchen,
abhängig von der Flugstrecke und der Verspätung aufgrund anderweitiger Beförderung.
Große Verspätungen
Eine Rückerstattung Ihres Flugpreises können Sie bei Verspätungen von
mehr als fünf Stunden beantragen, sofern Sie Ihre Reise nicht fortsetzen.
Annullierung
Eine finanzielle Ausgleichsleistung wird fällig, falls Sie nicht 14 Tage vor dem
Flug benachrichtigt wurden, falls Ihre Reise nicht zeitnah an dem von Ihnen
ursprünglich reservierten Termin auf einen Alternativflug umgebucht wurde
oder falls die Fluggesellschaft nicht nachweisen kann, dass die Annullierung durch außerordentliche Umstände verursacht wurde.
Unterstützungsleistungen
der Fluggesellschaften
Wurde Ihnen die Beförderung verweigert oder Ihr Flug wurde annulliert
oder ist verspätet, haben Sie je nach Umständen gegebenenfalls Anspruch
auf Unterstützung (Verpflegung, Kommunikation und im Bedarfsfall eine
Übernachtung). Im Fall einer Nichtbeförderung oder einer Annullierung
haben Sie ggfs. die Wahl zwischen der Fortsetzung Ihrer Flugreise oder der
Rückerstattung des Flugpreises.
Ausführlichere Informationen und eine Liste der nationalen Behörden,
die für die Durchsetzung dieser Ansprüche zuständig sind, finden Sie unter
http://apr.europa.eu
Sie möchten mehr wissen?
Aus allen EU-Staaten erreichen Sie uns montags bis freitags von
9 Uhr bis 18:30 Uhr MEZ unter der gebührenfreien Rufnummer:
00 800 6 7 8 9 10 11 (Einige Mobilfunkbetreiber gewähren keinen Zugang zu „00 800“-Nummern oder berechnen möglicherweise eine Gebühr. In bestimmten Fällen entstehen Gebühren bei Anrufen
aus Telefonzellen oder Hotels.)
Flyer Download (100KB PDF)