Hintergrundinformationen zur Flugroutenplanung
Die hier zur Verfügung gestellten Materialien können und wollen nicht die notwendige Informationsleistung seitens der Deutschen Flugsicherung ersetzen. Für Angaben auf Basis externer Quellen können die Berliner Flughäfen keine Gewähr übernehmen.
Nachfolgend finden Sie einige Links zu Informationsquellen und Ansprechpartnern für weitere Fragen.
Die Deutsche Flugsicherung, eine unabhängige Bundesbehörde des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, ist verantwortlich für die Planung der Flugrouten für alle deutschen Verkehrsflughäfen. Die Fluglärmkommission hat dabei eine beratende Funktion. Letztendlich genehmigt werden die Flugrouten vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.
Auf Grund der aktuellen gesetzlichen Grundlagen fallen die landesrechtlichen Genehmigungsverfahren für Flughäfen (Planfeststellung) und die bundesrechtliche Genehmigung der Flugrouten zeitlich sehr weit auseinander. Die Flugroutenplanung ist nicht Teil der Planfeststellung.
Die Festlegung der Flugrouten ist zwar nicht Teil des Planfeststellungsbeschlusses für den Flughafen Berlin Brandenburg. Da Flugrouten jedoch großen Einfluss auf die zu erwartende Lärmentwicklung und die Festsetzung der Schutzgebiete haben, kamen sie – für jedermann nachlesbar und transparent – in den öffentlichen Anhörungen mit Bürgern und Trägern öffentlicher Belange im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ausführlich zur Sprache. Während dieser Anhörung wurde neben dem Regelfall Geradeausstarts auch der Ausnahmefall „unabhängige Parallelstarts“ und die Notwendigkeit abknickender Routen erörtert. Die Anhörungsberichte hat die Genehmigungsbehörde auch dem Bundesverwaltungsgericht für seine Prüfung des Planfeststellungsbeschluss zur Verfügung gestellt. Aktuelle Vorwürfe, der Planfeststellungsbeschluss und dessen gerichtliche Bestätigung seien auf Grundlage unvollständiger Informationen zustande gekommen, entbehren daher jeder Grundlage.
Im Ergebnis von Planfeststellung und letztinstanzlicher gerichtlicher Prüfung des Bundesverwaltungsgerichts konnten und mussten alle Beteiligten davon ausgehen, dass die Vorschläge der DFS mit den geraden Abflügen ein realistisches Bild des Regelfalls und damit der zu erwartenden Lärmauswirkungen zeichneten.
Die aktuelle Neuplanung der DFS vom September 2010 war daher nicht absehbar. Daher steht die aktuelle Diskussion auch nicht im Zusammenhang mit Detaildiskussionen verschiedener Verfahrensbeteiligter Ende der Neunziger Jahre, vor Antragsstellung für die Planfeststellung.
Damals hatte der damalige Vorstand der Flughafengesellschaft, Götz Herberg, wie berichtet, in einem Schreiben darum gebeten, zu prüfen, inwiefern am Regelfall Geradeausstarts für die Planung festgehalten werden kann. Die Deutsche Flugsicherung bestätigte diesen Regelfall im weiteren Verfahrensverlauf, so zum Beispiel bei den öffentlichen Anhörungen während des Planfeststellungsverfahrens.
Diese Tatsachen widerlegen einzelne Vorwürfe, Schriftverkehre Verfahrensbeteiligter zu Detailthemen seien bewusst verheimlicht worden.
Zum Schreiben (Download, PDF)
Die Deutsche Flugsicherung ist für die Planung der Flugrouten für den neuen Flughafen Berlin Brandenburg zuständig.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat die DFS eine Grobplanung der Flugrouten für den neuen Hauptstadtflughafen vorgenommen. Diese Grobplanung war in den vergangenen Jahren Basis der Überlegungen von vielen am Prozess Beteiligten:
Flugbewegungen Ostbetrieb (Download, PDF)
Flugbewegungen Westbetrieb (Download, PDF)
Am 6. September 2010 hat die Deutsche Flugsicherung (DFS) eine von der Grobplanung deutlich abweichende Routenführung vorgeschlagen.
Rollbahn 07
Rollbahn 25
Auf ihrer Homepage stellt die DFS weitergehende Informationen zur Verfügung. Das Informationsangebot der DFS zum Thema Flugrouten beinhaltet unter anderem folgende Informationen:
- Umfangreiche Informationen zur Entwicklung der An- und Abflugverfahren
- Pressemitteilungen zum Thema Flugrouten am Flughafen Berlin Brandenburg
www.dfs.de
Die Fluglärmkommission mit Vertretern aus Gemeinden und Bezirken im Umfeld des neuen Flughafens berät die Deutsche Flugsicherung bei der Entwicklung von lärmoptimierten Flugrouten. Nach der Veröffentlichung der DFS-Routenvorschläge vom September 2010 wurde die Fluglärmkommission um Vertreter von weiteren möglicherweise betroffenen Gebieten vergrößert.
Für die Beurteilung bisher vorliegender Routenvorschläge werden nun Bewertungskriterien erarbeitet. Die Fluglärmkommission möchte die Bewertung zügig abschließen. Gemeinsam entscheidet die Fluglärmkommission dann über die Vorschläge, die der Deutschen Flugsicherung zur Prüfung gegeben werden. Auf dieser Basis erarbeitet die DFS dann eine optimierte Routenplanung.
Aufgaben der Fluglärmkommission (Download, PDF)
Das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) stellt umfangreiche Informationen zur Planung der Flugrouten am Flughafen Berlin Brandenburg zur Verfügung.
weitere Informationen
Zudem hat die Deutsche Flugsicherung nun Datenmaterial vorgelegt, das darüber Auskunft gibt, welche Städte, Ortsteile, Gemeinden des Landes Brandenburg und Bezirke, Ortsteile des Landes Berlin bereits heute bei Ab- und Anflügen am Flughafen Berlin-Schönefeld überflogen werden. Eine ähnliche Auswertung den Flughafen Berlin-Tegel ist in Arbeit. Hier sind die aufbereiteten Informationen auf der Seite des Brandenburger Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft verfügbar:
Weitere Informationen des MIL
Das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) hat ebenfalls Angaben zur Lärmbelastung bei Starts und Landungen für verschiedene Überflughöhen veröffentlicht.
Weitere Informationen
Druckversion berlin-airport.de (Copyright Berliner Flughäfen)