Zur Minimierung des Fluglärms in den unmittelbar an den neuen Hauptstadtflughafen angrenzenden Gemeinden wurde ein umfangreiches Schallschutzprogramm aufgelegt, das spezielle Schutzgebiete ausweist. Die Festlegung der Schutzgebiete erfolgt auf Grundlage von Lärmkonturen (Isolinien). Diese Lärmkonturen wurden berechnet. Den Berechnungen liegt ein Flugmodellplan für 360.000 Flugbewegungen pro Jahr zugrunde. Diese Anzahl an Flugbewegungen stellt aus derzeitiger Sicht eine Maximalauslastung dar und wird voraussichtlich erst deutlich nach der Inbetriebnahme des Flughafen Berlin Brandenburg erreicht werden.
Rechtliche Grundlage des Schallschutzprogramms für den Flughafen ist der Planfeststellungsbeschluss sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2006.
Bitte beachten Sie: Die Deutsche Flugsicherung weist darauf hin, dass die endgültige Festlegung der Flugverfahren erst durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung gem. Paragraph § 27a Abs. 2 Satz 1 LuftVO erfolgt. Dadurch können sich auch noch Änderungen am Schallschutzprogramm ergeben.
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